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Lehrgänge in Präsenz

Stabilisierung von
Ausbildung oder Beschäftigung

Illustration Unterstreichung

Die bis zu 24-stündige Stabilisierungsmaßnahme soll in den ersten drei Monaten frühzeitige Abbrüche von Ausbildung oder Beschäftigung verhindern.
Studien belegen, dass durch die Begleitung und eine eventuelle Krisenintervention während der ersten Monate in der Ausbildung oder im neuen Job die Gefahr eines Abbruchs reduziert werden kann.

Es wird besonders in den ersten Monaten des neuen Jobs oder der Ausbildung immer wieder Situationen geben, die zu Konflikten, zu Kritik von Mitarbeitern oder Vorgesetzten oder aber zu Selbstzweifeln, ob das denn die richtige Entscheidung war, führen können.

In solchen Krisenmomenten braucht der ehemals Arbeitslose oder der Azubi die Möglichkeit, bei einem guten Freund oder bei seinem Coach anzurufen, um Dampf abzulassen, um das Problem zu besprechen und Auswege aus der Situation zu finden.

Aber auch der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte, der sich über Fehlverhalten, Krankheitszeiten oder ähnliches ärgert, braucht einen Ansprechpartner, bei dem er seinen Ärger äußern und dem er die Lösung des Problems mit dem Neuen aufbürden kann.


Wenn Sie Angst vor der Jobaufnahme oder dem Ausbildungsbeginn haben und unsere Begleitung wünschen, benötigen Sie von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Gutschein (AVGS).

Stabilisierung von Ausbildung oder Beschäftigung